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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der

AMR-Hydraulik Zwickau GmbH
Herschelstraße 21
08060 Zwickau
Geltungsbereich
1.1 
Für die Annahme und Ausführung von Aufträgen gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die keine gewerbliche aber selbständige berufliche Tätigkeit ausüben. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher aber auch Unternehmer.

2 Allgemeines
2.1 
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die von einem Besteller einem Auftrag zugrunde gelegt werden, wird hiermit widersprochen. Sie erlangen Wirksamkeit nur, wenn sie von der Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH schriftlich anerkannt werden.

3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das gilt auch für mündliche Nebenabreden
3.2 
An seine Bestellung ist der Kunde 4 Wochen gebunden. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb dieser Frist nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.
3.3 
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sie kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.4 
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine erfolgte Gegenleistung wird zurückerstattet.
3.5 
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegenden AGB’s zugesandt.
3.6 
An von uns erstellten Ausarbeitungen, Angeboten und Zeichnungen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben.

4 Preise

4.1
Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Lager Zwickau, Herschelstraße 21, ausschließlich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2
Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, so können wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder Änderungen der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar und unmittelbar betroffen und verteuert wird. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt haben.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar.

5.2 
Die Annahme eines Wechsels bedarf besonderer Vereinbarung. Scheck, Wechsel und sonstige Wertpapiere werden in jeden Fall nur erfüllungshalber unter üblichem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner entgegengenommen. Diese Kosten hat der Vertragspartner bei Wertpapierhingabe nach unserer Berechnung in bar zu vergüten. Wir übernehmen keine Verpflichtung für die rechtzeitige Vorlegung von Wechsel oder Schecks und für die rechtzeitige Beibringung des Protestes.

5.3 
Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, innerhalb von spätestens 30 Tagen ab Erhalt der Ware die Rechnung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung unsererseits bedarf.

5.4 
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

5.5 
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.6 
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.7 
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel/Schecks sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung bei unseren Vertragspartnern eintritt, die die ordnungsgemäße Erfüllung des uns zustehenden Zahlungsanspruches ernsthaft in Frage stellt. Sind Ratenzahlungen vereinbart und bleibt der Besteller mit einer Rate länger als 10 Tage ganz oder teilweise im Rückstand, so ist der gesamte Restbetrag auf einmal zur Zahlung fällig.

5.8 
Bei Teillieferungen steht uns das Recht zu, Teilzahlungen zu verlangen.

5.9 
Für jede Mahnung werden 8€ in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

6 Lieferbedingungen

6.1
Die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH ist um schnellstmöglichste Lieferung und um Einhaltung von ihr genannter Lieferfrist und -termine bemüht. Sollte die Lieferung dennoch um mehr als 6 Wochen verzögert werden, so kann der Besteller der Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH eine Nachfrist setzen, die jedoch mindestens 4 Wochen betragen muss. Nach Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH.

6.2
Die Lieferfrist wird bei einer von uns nicht vertretenden Behinderung, die wir baldmöglichst anzeigen, angemessen verlängert.

6.3
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

6.4
Im Falle der Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, sofern die Verspätung auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Im Falle mittlerer oder grober Fahrlässigkeit sind Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden und unsere Haftung für im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Vornahme der schädigenden Handlung nicht vorhersehbarer Schäden ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

6.5 
Lieferungen sind derzeit nur an Lieferadressen in Deutschland und Österreich möglich.


7 Gewährleistung

7.1
Die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH übernimmt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Gewährleistung dafür, dass die von ihr gelieferten Erzeugnisse hinsichtlich Material und Ausführung frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unwesentlich aufheben oder mindern. Die Inanspruchnahme wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften setzt voraus, dass die Zusicherung schriftlich vereinbart wurde.

7.2
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.3
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die. Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7.4
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

7.5
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.6
Für Fremderzeugnisse, insbesondere für Verschraubungen, haften wir nur in der Weise, dass wir unsere Gewährleistungsansprüche an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nur dann, wenn die Dritthaftung fehlschlägt, der Vertragspartner also ohne unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Gewährleistung rechtlos gestellt wäre. Das Fehlschlagen der Dritthaftung ist erst dann anzunehmen, wenn eine rechtkräftige gerichtliche Entscheidung gegen den Zulieferer vorliegt und eine Zwangsvollstreckung gegen ihn fruchtlos verlaufen ist oder das Fehlschlagen der Dritthaftung offenkundig ist.

7.7
Allgemeine Änderung in Konstruktion oder Ausführung, die die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht vermindern, stellen keinen Mangel dar.

7.8
Eine Haftung für Minderung oder Wegfall der Gebrauchstauglichkeit sowie für Schäden, die auf Nichtbeachtung der Bedienungs-, Wartungs- und Einbauanleitungen, auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung (z.B. bei Verschleißteilen wie Gleitflächen und deren Dichtungen), fehlerhafte Behandlung, übermäßige Beanspruchung, unzutreffende, fehlerhafte oder unzureichende Angaben über die beabsichtigten Betriebsbedingungen und sonstige falsche Angaben des Bestellers, sowie auf vom Besteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für beigestellte Teile des Bestellers.

7.9
Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind ohne schuldhaftes Verzögern schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung zu rügen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Mit erkennbaren Mängeln behaftete Ware darf nicht verarbeitet werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH bereitzuhalten. Auf Verlangen hat der Besteller die mangelhafte Ware an die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH zurückzusenden. Dabei ist die kostengünstigste Art der Rücksendung zu wählen. Verletzt der Besteller seine Untersuchungs-, Rüge-, Bereithaltungs-, oder Rücksendepflicht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Bestellers.

7.10
In gleicher Weise erlöschen die Gewährleistungsansprüche, wenn der Besteller ohne vorheriger Zustimmung der Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH Reparaturen an den Liefergegenständen durchführt. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller nach Mitteilung an die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH das Recht, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Diese werden ihm insoweit ersetzt, als sie bei Vornahme der Nachbesserung oder bei Ersatzlieferung durch die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH entstanden wären.

7.11
Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH Gewähr nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Bei Fremderzeugnissen, welche die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH von Dritten bezogen und an den Besteller weitergeliefert hat, steht der Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH überdies das Recht zu, dem Besteller die Ansprüche gegen den Lieferanten abzutreten und ihn auf die Geltendmachung dieser abgetretenen Ansprüche zu verweisen. Im Falle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung trägt die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH die Kosten für Lieferung und Versand des nachgebesserten oder ersatzgelieferten Gegenstandes. Sonstige Kosten, insbesondere des Aus- und Einbaus trägt die Fa. AMR-Hydraulik Zwickau GmbH bis zu 25% des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes.

7.12
Die Kosten unberechtigter Mängelrügen gehen zu Lasten des Bestellers.

7.13
Ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Ersatzlieferung. Ersatzlieferung und Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung nach den vorliegenden Bestimmungen.

7.14
Schadensersatzansprüche wegen Vorliegen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bestehen nur nach Maßgabe des Abschnittes "Schadensersatz". Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare und Folgeschäden), insbesondere Personenschäden und Schäden aus einer Betriebsunterbrechung können nur verlangt werden, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.

8 Haftungsbeschränkungen

8.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.2
Schadenseratzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.


9 Eigentumsvorbehalt

9.1
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

9.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen

9.3 
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

9.4 
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff 9.2 und 9.3 , dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

9.5 
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Nähe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

9.6 
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns (AMR-Hydraulik Zwickau GmbH). Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

9.7 
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung übersteigt.

10 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts

10.1 
Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt. Es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

10.2 
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir bei Rückgabe für den Fall, dass unsere Produkte Spuren der Ingebrauchnahme aufweisen sollten, Ersatz für die eingetretene Verschlechterung bzw. Wertminderung verlangen müssen. Dies können Sie dadurch vermeiden, dass Sie das Produkt anschauen und prüfen, nicht jedoch in Gebrauch nehmen.

10.3 
Bei der Festsetzung des Rückkaufpreises ist ein Abschlag von mindestens 15% des Lieferwertes für die Bearbeitung und Wiedereinlagerungen vorzusehen.

10.4 
Ein Rückkauf ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich die Ware in unverkäuflichem Zustand befindet oder nach eigenen Angaben des Bestellers gefertigt oder beschafft wurde.

11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

11.1 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zwickau. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche, Streitverkündungen und Urkundenprozesse.

11.2 
Es findet nur das für Lieferungen innerhalb Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem des unwirksamen möglichst nahe kommt.


13 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

14 Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Verkäuferin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Verkäuferin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). 2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Verkäuferin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.